Zwischenbericht der Expertenkommission Erdgas und Wärme

Die stark gestiegenen Preise der fossilen Brennstoffe bedeuten eine große und teils existenzielle Herausforderung für viele Privatpersonen und Unternehmen. Die Bundesregierung hat daher eine unabhängige Kommission aus Expertinnen und Experten eingerichtet, die die Situation analysieren und Gegenmaßnahmen vorschlagen sollen. Nach der Kommission sollen Gas- und Fernwärmekunden im Dezember durch eine Einmalzahlung entlastet werden. Sie soll eine Brücke bis zum Start der regulären Gaspreisbremse im Januar bzw. März 2023 für Industriebetriebe schaffen. Zudem empfiehlt sie ein Härtefallfonds für Mieter und Eigentümer sowie zusätzliche Hilfen für besonders schwer betroffene Unternehmen. Die Kommission besteht aus Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen.

Am Wochenende hat die Experten-Kommission Gas und Wärme getagt und ihren Zwischenbericht „Sicher durch den Winter“ vorgelegt. Die Kommission hat eine gute Grundlage für die Beratungen in Regierung und Parlament geliefert. Die Kommission hat sich den Auftrag gegeben, schnelle Entlastungswirkung mit einem wirksamen Schutz vor finanzieller Überforderung und klaren Einsparanreizen zu kombinieren. Grundsätzlich ergab sich ein Zielkonflikt zwischen schnellwirkenden Maßnahmen und der Frage der Zielgenauigkeit und sozialen Differenziertheit. Daher hat die Kommission für Haushalte eine Lösung in zwei Schritten vorgesehen.

 

Gaspreisbremse für private Haushalte und andere Verbraucher (außer Industrie):

Stufe 1 – unverzügliche Unterstützung durch Einmalzahlung:

Die Abschlagszahlung im Dezember 2022 wird vom Staat übernommen. Vermieter:innen verrechnen diese mit ihren Mieter:innen, wenn diese selbst keinen Vertrag mit dem Versorger haben. Dies betrifft alle alle Gas- und Fernwärmeverträge

Stufe 2 – Gaspreisbremse

Ab 1. März 2023 wird der Preis für ein Kontingent (80 % des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde) auf 12. Ct/kWh begrenzt; oberhalb dieses Kontingents wird der volle Marktpreis fällig. Dieses Kontingent wird faktisch als Rabatt ausgestaltet. Der Rabatt wird auf den monatlichen Abschlag angerechnet. Die Gutschrift muss von Vermieter:innen auf die Wohnungen bzw. Mieter:innen umgelegt werden. Mehrfamilienhäuser, die von der WEG bewirtschaftet werden, wird entsprechend verfahren.
Versorger stellen über diesen monatlichen Rabatt eine Bescheinigung aus, die im Rahmen der Einkommenssteuererklärung eingereicht werden muss und ab einem bestimmten Einkommen angerechnet wird. Die Kommission will damit eine soziale Differenzierung sicherstellen.

Die Experten-Kommission sieht eine gezielte Kompensation der privaten wie unternehmerischen Verbraucher:innen durch sozialdifferenzierte Direktzahlungen als grundsätzlich den besten Mechanismus an. Aber wie wir seit den Debatten um die Auszahlung des Energiegeldes und des Klimageldes wissen, gibt es derzeit keine staatliche Infrastruktur dafür. Die Kommission wirbt daher dafür, eine solche schnell anzulegen. Ergänzend solle es Härtefallfonds geben, die Härten abfedern, die durchaus weiterhin entstehen können. Auch das Wohngeld Plus könne hier helfen. Ein Hilfsfonds für soziale Dienstleister wurde ebenfalls angeregt.

 

Gaspreisbremse für industrielle Verbraucher, ab 01.01.2023:

Die Kommission hat festgestellt, dass seit Beginn der Krise bereits in erheblichem Umfang der Verbrauch von Gas reduziert wurde – zwischen 20-25 Prozent wurde über die gesamte Industrie eingespart. Das sei u. a. auch durch die Reduzierung von Produktionsvolumina erreicht worden. Es steht zu befürchten, dass dieser Trend sich fort- setzt und damit Arbeitsplätze wegfallen. Gleichzeitig brauchen wir aber auch bei der Industrie signifikante Einsparungen. In Abwägung dieser beiden Ziele schlägt die Kommission folgendes Instrument vor:

Der Preis für ein Kontingent (70 % des Verbrauchs des Jahres 2021) wird auf 7 Ct/kWh begrenzt; oberhalb dieses Kontingents wird der volle Marktpreis fällig. „Nur“ 70% sollen hier eine höhere Einsparwirkung erzielen als im Haushaltsbereich, wo das Grundkontingent sich auf 80 % des Verbrauchs bezieht. Um den Einsparanreiz aufrechtzuerhalten, können die Unternehmen geförderte Gasmengen, die sie selbst nicht nutzen, am Markt verkaufen.Die Förderung ist an den Standorterhalt und eine Transformationsperspektive gebunden.

 

Bei allen Instrumenten soll einem möglichen Missbrauch durch Versorger und Industrie vorgebeugt werden.

Für weitere Brennstoffe, wie Holz oder Öl, sah sich die Kommission ausweislich ihres Auftrags als nicht zuständig an. Hier können im Laufe des Gesetzgebungsverfahren noch Nachbesserungen erfolgen, wenn die ökonomischen Folgen ähnlich gravierend wie bei Gas sind. Weitere Maßnahmen insbesondere hinsichtlich des absolut notwendigen Einsparens werden mit dem Endbericht der Kommission Ende Oktober vorgelegt.
Für die SPD-Bundestagsfraktion ist entscheidend, dass wir schnell für die Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen Sicherheit bekommen und ihnen die Sorgen nehmen, die Energiekosten nicht mehr tragen zu können.
Die Vorschläge der ExpertInnen-Kommission sind die Grundlage für die nun notwendigen Beratungen in Regierung und Parlament, die die SPD Fraktion schnellstmöglich beginnen will. Hier werden wir noch einmal zusätzliche weitere Aspekte beleuchten, diskutieren und entscheiden können. Aber die Richtung stimmt: Eine Mischung aus schnellwirksamen und systemischen Eingriffen ist genau das, was die SPD-Fraktion schon in ihrer Klausurtagung in Dresden gefordert hat.