Tag der Organspende am 04. Juni 2022

Gesundheitsminister Karl Lauterbach Bild: BMG

Unter dem Motto „Richtig. Wichtig. Lebenswichtig.“ setzt der bundesweite Tag der Organspende ein Zeichen für die Bedeutung der persönlichen Entscheidung. Anlässlich des Tages der Organspende veröffentlicht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erste Ergebnisse ihrer Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2022“:

„Jede und jeder von uns kann schon morgen auf ein Spenderorgan angewiesen sein – sei es durch eine Krankheit oder einen Unfall. Dass 84 Prozent der Befragten der Organspende positiv gegenüberstehen, zeigt die hohe Akzeptanz in der Bevölkerung,“ unterstreicht Prof. Karl Lauterbach, Bundesminister für Gesundheit das zentrales Ergebnis der Befragung. Ich wünsche mir, dass die persönliche Erklärung für jede und jeden zu einer Selbstverständlichkeit wird. Denn dadurch bekommen mehr Menschen auf der Warteliste die Chance auf ein zweites Leben. Nutzen Sie das vielfältige Informationsangebot und treffen Sie Ihre Entscheidung.“

Insgesamt haben 44 Prozent der Befragten ihre Entscheidung zur Organ- und Gewebespende schriftlich festgehalten – in einem Organspendeausweis sowie in einer Patientenverfügung oder in Form beider Dokumente. Weitere 17 Prozent haben eine Entscheidung getroffen, diese aber nicht schriftlich dokumentiert.

Bild: BZgA
Umso wichtiger ist es, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Regelung der Organspende einen neuen Anlauf für die Widerspruchslösung unternehmen möchte. Sie war vor rund zwei Jahren im Bundestag gescheitert. Karl Lauterbach sagte dem ARD-Hauptstadtstudio. „Wir brauchen aus meiner Sicht unbedingt einen neuen Anlauf für die Widerspruchslösung. Wir bekommen das Problem sonst nicht gelöst.“ Er zeigte sich zuversichtlich: „Aber wir werden dafür auch eine Mehrheit finden.“

Die Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder prinzipiell Organspender ist, der nicht ausdrücklich widerspricht. Der Bundestag hatte 2020 aber nicht diesen von Lauterbach schon damals unterstützen Ansatz beschlossen, sondern die erweiterte Zustimmungslösung. Demnach muss ein Organspender muss zu Lebzeiten eingewilligt haben, oder sein nächster Angehöriger muss im Todesfall zustimmen – die Bürger sollen aber auf den Ausweisstellen aktiv darüber informiert werden und sich in ein Online-Register eintragen können. Doch der Start des Registers verzögert sich. Für Karl Lauterbach ein Unding. „Die Spenden gehen zurück, weil die Bereitschaft zur Spende zwar da ist – aber es wird nicht registriert. Eine Widerspruchslösung würde das beheben.“