Am Sonntag, den 13. September, ist ein Superwahlsonntag, denn es finden fünf unterschiedliche Wahlen statt. Die Bochumerinnen und Bochumer sind aufgerufen, den Oberbürgermeister, den Rat, die Bezirksvertretungen, den kommunalen Integrationsausschuss und das Ruhrparlament, die Volksvertretung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) zuwählen. Rund 290.000 Frauen und Männer sind wahlberechtigt, darunter viele Erstwähler*innen, denn bei den Kommunalwahlen kann bereits wählen, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Um trotz der Corona-Pandemie an diesem „Super-Sunday“ eine möglichst sichere Wahl zu gewährleisten, hat die Stadt Bochum ein Hygienekonzept erstellt. Dessen Ziel ist es, sowohl die Wählerinnen und Wähler als auch die Wahlhelferinnen und -helfer vor einer Infektion zu schützen.
Das Konzept setzt auf die wichtige Regel, Abstand zu halten. Ergänzend empfiehlt die Stadt den Wählerinnen und Wählern, Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Am Wahltag dürfen sich neben dem Wahlvorstand jeweils maximal zwei Personen gleichzeitig in einem Wahllokal aufhalten. Alle Anwesenden müssen auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander achten. Ein direkter Kontakt vor und nach der Stimmabgabe zwischen dem Wahlvorstand sowie den Wählerinnen und Wählern wird durch besondere Schutzwände verhindert.
Kugelschreiber werden zusammen mit den Stimmzetteln ausgehändigt. Bei Abgabe der Stimmzettel geben die Wähler*innen die Kugelschreiber zurück; die Stifte werden desinfiziert, bevor sie an die nächsten Wahlberechtigten ausgegeben werden. Tische und Sichtblenden in den Wahlkabinen werden ebenfalls regelmäßig desinfiziert. Zudem wird in den Wahllokalen unter anderem für eine ausreichende Belüftung gesorgt.
Desinfektionsmittel für die Wählerinnen und Wähler wird am Ausgang des Wahllokals aufgestellt. Dies stellt sicher, dass nach eventuellen Berührungen zum Beispiel durch entgegengenommene Stimmzettel, Kugelschreiber oder durch Flächenkontakte bei der Stimmabgabe hinter der Sichtblende eine Desinfektion beim Verlassen des Wahllokals erfolgen kann.
Briefwahl ab dem 17. August möglich
Wähler*innen, denen der Weg zum Wahllokal zu beschwerlich oder aus infektiologischen Gründen nicht zumutbar ist, sollten von der Briefwahl Gebrauch machen. Ab voraussichtlich dem 17. August wird die Briefwahl möglich sein.