Baden in der Ruhr soll nicht mehr verboten sein

Künftige Badestelle an der Ruhr Bild: Norbert Konegen

Es gibt einen wichtigen juristischen Unterschied zwischen „erlaubt“ und „nicht verboten“. Und der ist beim Baden in der Ruhr entscheidend. Ab Mitte 2020 soll das Baden dort nicht mehr verboten sein. „Erlaubt ist es damit nicht“, sagte Oberbürgermeister Thomas Eiskirch (SPD). „Die Menschen können auf eigene Gefahr baden gehen.“

Die Ruhrauen in Dahlhausen sind ein beliebter Erholungsort für Spaziergänger, Radfahrer, Angler, Kanuten und Camper. Es war  notwendig, eine einvernehmliche Regelung für die Flächennutzung an der Ruhraue zu finden. Dies ist gelungen. „Es ist schön, dass mit allen Beteiligten eine gute und einvernehmliche Lösung gefunden wurde“, so Oberbürgermeister Thomas Eiskirch.

In mehreren Gesprächsrunden mit Vertreterinnen und Vertretern der Anrainer (Anglerverein (ASV Ruhr), des LDSV, Ruhrtourismus (Querfeldeins), der Ruhrlandbühne, des LDKC, der Ruhrpiraten, der DLRG verständigte man sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket. So wird der Weg vom neuen Rüstplatz zum Wasser über das derzeit an den LDKC verpachtete Grundstück von der Stadt hergerichtet und unterhalten.

In Gesprächen mit der DB konnte erfolgreich verabredet werden, dass es einen zusätzlichen Ausgang (Tor) im östlichen Teil des Bahnsteigs geben wird, so dass die Badestelle schneller zu erreichen ist. Eine neue WC-Anlage wird neben dem Wendehammer positioniert.

Auch für die Stege gibt es klare Verabredungen: Der westliche Steg wird ins städtische Eigentum übernommen und von der Stadt unterhalten. Der südliche Teil des LDKC-Pachtgrundstückes kann in gleicher Weise vom LDKC eingefriedet werden.

Die Förderanträge des LDKC für einen barrierefreien Steg werden wieder aufgegriffen. Teile der Hecke am künftigen Rüstplatz wurden bereits entfernt, um zur Herrichtung auf das Grundstück fahren zu können. Der Plan der Stadt Bochum, das Schwimmverbot an der Ruhrmühle aufzuheben, wird von den Vereinen begrüßt. Es herrscht Freude über eine „super Lösung“. Ausführlich berichtet die WAZ-Stadtteilredaktion

Die konkrete Ausbauplanung liegt im Juni 2019 vor. Das Baden in der Ruhr gehört rechtlich zu den schwierigsten Themen. Um das geltende Badeverbot aufheben zu können, muss die Wasserqualität über zwei Jahre begutachtet werde und gut sein. Deshalb ist eine erneute mikrobiologische Untersuchung über den Sommer (Mai bis September) erforderlich, da letztes Jahr aufgrund des außergewöhnlich trockenen Sommers die (positiven) Ergebnisse nicht hinreichend repräsentativ waren. Sind die Ergebnisse auch positiv, wird im Sommer 2020 das Badeverbot an der gekennzeichneten Fläche aufgehoben.